Nutzungsbedingungen | TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND RANGFOLGE
1.1 Die NUTZUNGSBEDINGUNGEN TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) bilden neben den ergänzenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (im Folgenden „AGB“) sowie dem SERVICE-LEVEL AGREEMENT TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES (im Folgenden „SLA“) die Grundlage der Leistungserbringung durch die TW-Services GmbH & Co. KG (im Folgenden „TW-SERVICES“) im Bereich der Rechenzentrumsangebote und Digital-Services (Software-Module). Bei inhaltlichen Widersprüchen haben diese Nutzungsbedingungen Vorrang vor den AGB. Die Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten auch für alle zukünftigen Verträge über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen zwischen TW-SERVICES und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich hierauf hingewiesen wird. Für die Beauftragung von Leistungen im Bereich des Rechenzentrums und SLA ist der Abschluss der Vereinbarung TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES erforderlich.1.2 Künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird TW-SERVICES dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform, wozu auch eine E-Mail zählt, mitteilen. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens die Änderungen schriftlich ablehnt. Auf diese Genehmigungswirkung wird TW-SERVICES den Kunden in der Benachrichtigung gesondert hinweisen.
§ 2 LEISTUNGSPFLICHTEN VON TW-SERVICES
2.1 Der vereinbarte Inhalt und die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen sowie die vom Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen für ihre Nutzung ergeben sich insbesondere aus der Vereinbarung TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES und den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen sowie den SLA. Zur Erfüllung aller gewünschten Anforderungen und Funktionalitäten wird die Erstellung eines Pflichtenheftes empfohlen.2.2 TW-SERVICES ermöglicht dem Kunden die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen auf nicht durch den Kunden ausschließlich nutzbarer IT-Infrastruktur (Server, Storage-Systeme, Netzwerke-Infrastruktur) und stellt ihm hierfür die IT-Infrastruktur für eine zeitlich begrenzte Dauer zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke zur Verfügung.
2.3 Der Kunde darf die von TW-SERVICES zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.
2.4 Zur Leistungserbringung kann sich TW-SERVICES Rechenzentren bedienen, die zusammen mit oder ausschließlich von Partnern und/oder Unterauftragnehmern von TW-SERVICES betrieben werden. Die Erbringung und Zurverfügungstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt nach näherer Maßgabe der Regelungen der SLA.
2.5 Die vereinbarten Leistungen können aufgrund von technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuerungen von TW-SERVICES in angemessenem Umfang angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Anpassungen die Erfüllung der vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich macht, der Vertragszweck durch solche Anpassungen nicht gefährdet wird, und die Anpassungen dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände und seiner berechtigten Interessen zumutbar sind. TW-SERVICES bietet neben der Zurverfügungstellung von IT-Infrastruktur und Ressourcen (Hardware und Systemsoftware) während der Laufzeit des Vertrages auch flankierende Supportleistungen sowie weitere Services für die Verwaltung der Ressourcen (IT-Infrastruktur-Management, Backup-Services, Virenschutz, Patch-Management, etc.) an. Ob TW-SERVICES die zur Leistungserbringung eingesetzte Hardware und Software jeweils in der neuesten vom Hersteller zur Verfügung gestellten Version einsetzt und zugänglich macht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen von TW-SERVICES, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird und die Erfüllung der vereinbarten Leistungspflichten sichergestellt ist.
2.6 Soweit der Kunde Services für die Verwaltung der Ressourcen nicht bei TW-SERVICES beauftragt, obliegt es ausschließlich dem Kunden selbst, die auf den bereitgestellten Systemen installierte Betriebssoftware, Anwendungen oder sonstigen Programme zu aktualisieren und die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. den Einsatz von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen/Firewalls sicherzustellen sowie eine regelmäßige Plausibilitätsprüfung, Sicherung und Archivierung seiner gespeicherten Daten vorzunehmen.
2.7 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Zugriff von TW-SERVICES oder Dritten auf die ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen sowie auf entsprechende Aufforderung von TW-SERVICES durchzuführen.
2.8 Wurde mit dem Kunden ein Remote Zugang vereinbart erhält der Kunde diesen auf ausschließlich für ihn bereitgestellte IT-Infrastruktur. Hat der Kunde Services für die Verwaltung der IT-Systeme, insbesondere Services, die die Sicherheit der beteiligten Systeme betreffen, bei TW-SERVICES beauftragt, werden von TW-SERVICES den üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen an den installierten Sicherheitseinrichtungen und -konfigurationen vorzunehmen oder diese zu deinstallieren, auch wenn er technisch dazu in der Lage wäre. Zum Schutz der beteiligten Systeme werden die Sicherheitseinrichtungen und -konfigurationen von TW-SERVICES überwacht. Bei Änderungen der Sicherheitseinrichtungen durch den Kunden erfolgt eine Alarmierung unserer Mitarbeiter durch das Überwachungssystem. Um weitere Schäden zu vermeiden werden die betroffenen IT-Systeme unmittelbar vom Netz genommen und einer eingehenden Prüfung unterzogen. Erst nach Freigabe durch den Informationssicherheitsbeauftragten von TW-SERVICES werden die IT-Systeme wieder in Betrieb genommen. Eine eventuell dadurch entstehende Nichtverfügbarkeit der beauftragten Leistung geht zu Lasten des Kunden und wird in der Verfügbarkeitsberechnung der Leistungen nicht berücksichtigt.
§ 3 PFLICHTEN DES KUNDEN
Mitwirkungspflichten des Kunden können sich aus dem jeweiligen Angebot von TW-SERVICES, aus den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, den SLA, diesen Nutzungsbedingungen oder aus den AGB ergeben. Insbesondere treffen den Kunden bei der Nutzung der von TW-SERVICES zur Verfügung gestellten Leistungen und Ressourcen folgende Pflichten:3.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen notwendigen technischen Anforderungen an die vom ihm eingesetzte Hardware und Software (inklusive ihrer Schnittstellen) sowie seine Internetanbindung erfüllt sind.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte, die er über die von TW-SERVICES bereitgestellte Infrastruktur Dritten über das Internet zugänglich macht, rechtskonform zu kennzeichnen und regelmäßig auf Rechtsverletzungen zu kontrollieren.
3.3 Der Kunde wird die bereitgestellte Infrastruktur nicht für den massenhaften Versand von Spam-Mails missbrauchen und weder selbst noch über Dritte folgende weitere Handlungen vornehmen:
3.3.1 Unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Webspoofing);
3.3.2 Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder E-Mails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. Spam- Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing);
3.3.3 Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning);
3.3.4 Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.;
3.3.5 Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming-Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen) bzw. der Verlinkung;
3.3.6 Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten;
3.3.7 Speicherung, Nutzung und Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung von rechts- und/ oder sittenwidrigen Inhalten (wie beispielhaft die Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte verletzende Inhalte sowie pornographische, extremistische und gewaltverherrlichende Inhalte);
3.3.8 Begehung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Rechtsverletzungen.
3.4 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß durch den Kunden glaubhaft behaupten, ist TW-SERVICES berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden vorübergehend einzustellen und den Zugang des Kunden zur Infrastruktur zu sperren, solange die behauptete Rechtsverletzung vom Kunden nicht widerlegt wurde. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und ihres Anlasses sinnvoll auf die betroffenen Leistungen und Ressourcen zu beschränken. Setzt der Kunde den Verstoß trotz entsprechender Aufforderung zur Unterlassung fort, begeht eine weitere vergleichbare Pflichtverletzung und/oder ist eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung mit TW-SERVICES aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr zumutbar, kann TW-SERVICES den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche von TW-SERVICES aufgrund des Verstoßes, z.B. auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, TW-SERVICES von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen durch den Kunden (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten) gegen TW-SERVICES erhoben werden.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, von TW-SERVICES zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter und sonstige Zugangsdaten streng geheim zu halten, TW-SERVICES unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie das Passwort unverzüglich zu ändern oder durch TW-SERVICES ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Wurde mit dem Kunden ein Remote Zugang auf Systeme vereinbart, für die der Kunde bei TW-SERVICES Services für die Verwaltung (Management Optionen) beauftragt hat, verpflichtet sich der Kunde drüber hinaus auf die Einhaltung der geltenden Passwortrichtlinie für Benutzerkonten mit administrativen Berechtigungen: Minimale Passwortlänge: 12 Zeichen. Das Passwort muss sich aus verschiedenen Zeichen, sowie Ziffern, Sonderzeichen und Groß- und Kleinschreibung zusammensetzen.
3.7 Des Weiteren stellt der Kunde sicher, dass die für den Remote Zugang verwendeten Benutzerkonten und Passwörter nicht an Dritte weitergegeben werden und der Zugriff ausschließlich von vertrauenswürdigen Endgeräten erfolgt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von TW-SERVICES nutzen können, haftet der Kunde gegenüber TW-SERVICES sowohl für die Vergütung solcher Leistungen als auch für sämtliche Schäden, die durch den Dritten hierbei verursacht werden.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE AN SOFTWARE
Bildet die Zurverfügungstellung von Software (insbesondere Systemsoftware, wie zum Beispiel Betriebssysteme, Virtualisierungssoftware, etc.) einen Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, gelten ergänzend zu den vorrangigen Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers der Software, auf deren Geltung TW-SERVICES den Kunden gegebenenfalls hinweisen wird, die nachfolgenden Nutzungsbedingungen: Der Kunde erhält für die Dauer des Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software (nebst Benutzerdokumentation) über das Internet zu eigenen geschäftlichen Zwecken und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs. Der vertragliche Nutzungsumfang kann nach der Häufigkeit bzw. Intensität der Nutzung (z.B. nach Anzahl der autorisierten Nutzer) und/oder den durch den Kunden eingesetzten Ressourcen (z.B. nach Anzahl der Rechner oder Prozessoren bzw. Prozessorkerne) beschränkt sein. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleasen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten auf sonstige Art und Weise den Zugang zur Software zu ermöglichen.§ 5 DATENSCHUTZ
5.1 TW-SERVICES steht hinsichtlich der Daten des Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.5.2 Zum Zwecke der Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß EU-DSGVO / BDSG schließen TW-SERVICES und der Kunde die VEREINBARUNG ZUR AUSFTRAGSVERARBEITUNG ab.
5.3 Jeder Veranstalter/Betreiber ist grundsätzlich für die Rechtstexte (z.B. Datenschutz, Impressum, Haftungsverzicht etc.) der Veranstaltung verantwortlich. Die Rechtstexte müssen im jeweiligen System vom Veranstalter/Betreiber hinterlegt werden.
§ 6 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Höhe und Fälligkeit der Entgelte/ Nutzungsgebühren ergeben sich aus der Vereinbarung TW-SPORTSOFT DIGTAL-SERVICES sowie ergänzend aus der jeweils gültigen Preisliste von TW-SERVICES. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.6.2 Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
6.3 TW-SERVICES hat das Recht, die Entgelte/ Nutzungsgebühren schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung (unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und der eigenen Kosten) anzupassen. Eine solche Anpassung darf nicht mehr als 10 % betragen. Soweit eine Erhöhung der Nutzungsgebühren um mehr als 7,5 % erfolgt, kann der Kunde den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ablauf der angekündigten Preisanpassung außerordentlich kündigen. Sonstige Kündigungsrechte der Vertragsparteien aus anderen Gründen bleiben hiervon unberührt.
6.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist TW-SERVICES nach vorheriger Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugang des Kunden bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Rechnungen zu sperren. Weitergehende Rechte von TW-SERVICES aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
§ 7 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, SPERRUNG
7.1 Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann mangels abweichender Vereinbarung von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann er innerhalb dieser Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.7.2 Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
7.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn TW-SERVICES ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst dann auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch TW-SERVICES verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen (z.B. wiederholte Versuche der Mängelbeseitigung waren erfolglos) eine Unzumutbarkeit für den Kunden anzunehmen ist.
7.4 Das Recht beider Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax, E-Mail genügt). Nach ihrer Wahl kann TW-SERVICES bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zunächst vorübergehend sperren und den Kunden zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von TW-SERVICES (insbesondere auf Schadensersatz und zu einer außerordentlichen Kündigung) bleiben hiervon unberührt.
7.5 Wird der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund von TW-SERVICES außerordentlich gekündigt, behält TW-SERVICES den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode bzw. bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit des Kunden. Dies gilt auch für den Zeitraum einer vom Kunden zu vertretenden vorübergehenden Zugangssperre. Endet der Vertrag aus einem von TW-SERVICES zu vertretenden wichtigen Grund, so wird TW-SERVICES dem Kunden die bereits vorausbezahlte Vergütung für die jeweils laufende Vertragsperiode zeitanteilig zurückerstatten.
7.6 TW-SERVICES ist berechtigt, die vom Kunden auf der zur Verfügung gestellten Infrastruktur gespeicherten Inhalte und Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Soweit dem Kunden von TW-SERVICES Programmkopien, schriftliche Dokumentationen oder sonstige Unterlagen überlassen wurden, hat der Kunde diese nach Vertragsende unverzüglich an TW-SERVICES zurückzugeben bzw. zu löschen und die Löschung auf Anforderung von TW-SERVICES schriftlich zu bestätigen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§ 8 HAFTUNG
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sind, auch soweit sie auf konkurrierenden Ansprüchen aus unerlaubter Handlung beruhen, ausgeschlossen, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist.8.2 TW-SERVICES haftet bei von ihr zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz unbeschränkt.
8.3 TW-SERVICES haftet für grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten unbeschränkt, für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den bei Vertragsschluss vernünftiger- und typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.4 TW-SERVICES haftet für die einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) - wozu die Bereitstellung des Systems inkl. Infrastruktur gehört - beschränkt auf 5.000,00 EUR pro Schadensfall.
8.5 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden aus Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn (§ 252 BGB), ist in Fällen einfach fahrlässiger Verletzung ausgeschlossen.
8.6 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Schaden des Kunden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Im Übrigen wird die Haftung für Datenverlust außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefährdungslage entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
8.7 Die verschuldensunabhängige Haftung von TW-SERVICES nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
8.8 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Organe von TW-SERVICES und ihrer Subunternehmer.
8.9 Die Haftung für von TW-SERVICES nach Maßgabe von etwaig übernommenen Garantien, die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt.